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Sapera – Mitteilung: Mai 2011

K1 Kiener - Helmut Kiener ge­steht vor dem Landgericht Würzburg

Am fünften Verhandlungstag des Strafverfahrens im Kapitalanlagebe­trugsfall Kiener, legte der Hauptan­geklagte Helmut Kiener vor dem Landgericht Würzburg am 14.04.2011 ein Geständnis ab.

Um Verluste aus seinen Fonds zu verschlei­ern, habe er sowohl Abrechnungen als auch Kontoauszüge manipuliert, gestand Kiener vor dem Landgericht.

Begründet hat Kiener sein Handeln dadurch, dass er unter enormen psychischen Druck ge­standen habe, nachdem sich die Fonds nega­tiv entwickelt hatten. Einige Anlagestellen hät­ten – so der Angeklagte – die Kontoauszüge monatelang nicht aktualisiert.

Die Banken hätten den Betrug insoweit erst möglich gemacht, als dass diese die erforderli­che Sorgfalt vermissen ließen, erklärte Kiener.

Alle Investitionen seien unbeanstandet ge­nehmigt worden, so dass es ihm möglich war, das Bild des erfolgreich agierenden Fondsma­nagers jederzeit aufrecht zu erhalten.

                                                                                                                                                                                                                                                                                

Vorwürfe gegen Banken

 

So müssen sich auch die beteiligten Unter­nehmen und Banken Versäumnisse vorwerfen lassen.

Der Mitangeklagte Klaus Zündorf hatte sich bereits am dritten Prozesstag zu den Vorwür­fen geäußert, nachdem ihn das Gericht mit di­versen eMails konfrontiert hatte.

Aus dem vorliegenden eMail-Verkehr ließen sich teilweise erhebliche Wertdifferenzen ent­nehmen. Zündorf erklärte hierzu, dass er - trotz der offensichtlichen Ab­weichungen - auf die Prüfung des Auditors vertraut habe.

Im Verfahrensverlauf wurden zudem diverse eMails des Auditors verlesen, in denen dieser weitere Unterlagen und unter anderem auch Original-Kontoauszüge anforderte, da ohne diese Unterlagen die Erstellung einer ord­nungsgemäßen Bilanz schlicht unmöglich sei.

 

Mitangeklagter war nicht misstrauisch

 

Zündorf erklärte, dass er den Auditor in diesem Zusammenhang an Kiener verwiesen habe.

Zum damaligen Zeitpunkt habe Zündorf kein Misstrauen gegenüber Kiener gehegt. Selbst als die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte Unstimmigkeiten festgestellt und ihrer­seits entsprechende Unterlagen verlangte, habe er keinen Verdacht geschöpft, so der Mitangeklagte Zündorf.

Der Prozess wird aktuell im Mai fortgesetzt.

 

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