Sapera – Mitteilung: Mai 2011
K1 Kiener - Helmut Kiener gesteht vor dem Landgericht Würzburg
Am fünften Verhandlungstag des Strafverfahrens im Kapitalanlagebetrugsfall Kiener, legte der Hauptangeklagte Helmut Kiener vor dem Landgericht Würzburg am 14.04.2011 ein Geständnis ab.
Um Verluste aus seinen Fonds zu verschleiern, habe er sowohl Abrechnungen als auch Kontoauszüge manipuliert, gestand Kiener vor dem Landgericht.
Begründet hat Kiener sein Handeln dadurch, dass er unter enormen psychischen Druck gestanden habe, nachdem sich die Fonds negativ entwickelt hatten. Einige Anlagestellen hätten – so der Angeklagte – die Kontoauszüge monatelang nicht aktualisiert.
Die Banken hätten den Betrug insoweit erst möglich gemacht, als dass diese die erforderliche Sorgfalt vermissen ließen, erklärte Kiener.
Alle Investitionen seien unbeanstandet genehmigt worden, so dass es ihm möglich war, das Bild des erfolgreich agierenden Fondsmanagers jederzeit aufrecht zu erhalten.
Vorwürfe gegen Banken
So müssen sich auch die beteiligten Unternehmen und Banken Versäumnisse vorwerfen lassen.
Der Mitangeklagte Klaus Zündorf hatte sich bereits am dritten Prozesstag zu den Vorwürfen geäußert, nachdem ihn das Gericht mit diversen eMails konfrontiert hatte.
Aus dem vorliegenden eMail-Verkehr ließen sich teilweise erhebliche Wertdifferenzen entnehmen. Zündorf erklärte hierzu, dass er - trotz der offensichtlichen Abweichungen - auf die Prüfung des Auditors vertraut habe.
Im Verfahrensverlauf wurden zudem diverse eMails des Auditors verlesen, in denen dieser weitere Unterlagen und unter anderem auch Original-Kontoauszüge anforderte, da ohne diese Unterlagen die Erstellung einer ordnungsgemäßen Bilanz schlicht unmöglich sei.
Mitangeklagter war nicht misstrauisch
Zündorf erklärte, dass er den Auditor in diesem Zusammenhang an Kiener verwiesen habe.
Zum damaligen Zeitpunkt habe Zündorf kein Misstrauen gegenüber Kiener gehegt. Selbst als die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte Unstimmigkeiten festgestellt und ihrerseits entsprechende Unterlagen verlangte, habe er keinen Verdacht geschöpft, so der Mitangeklagte Zündorf.
Der Prozess wird aktuell im Mai fortgesetzt.
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